So wertvoll die Ressource Wasser auch ist – unkontrolliert in Wohnung oder Haus will man sie niemals haben. Doch durch ein Leck in der Leitung, poröse Dichtungen oder ein Defekt im Geschirrspüler, der Waschmaschine oder im Kühlschrank, können schnell große Mengen austreten und das gemütliche Heim ins nasse Chaos stürzen. Wasserschäden zählen laut Statistik zu den häufigsten Schadenfällen in Deutschland. Jeden Tag werden rund 3.000 Wasserschäden bei den Versicherern gemeldet. Das entspricht rund zwei Schäden pro Minute.
Das Tückische: Ein Leitungswasserschaden wird oft erst zu spät bemerkt. Entweder, weil die Betroffenen nicht zu Hause sind oder, weil Lecks in Leitungen zunächst hinter den Wänden ihr Unwesen treiben. Tritt das Wasser dann irgendwann zum Vorschein, ist der Schaden bereits groß und Handlungsschnelligkeit geboten.
Welche Versicherung leistet?
Schäden durch Leitungswasser sind in der Regel ein Fall für die Hausratversicherung – für Schäden am beweglichen Mobiliar (z.B. Möbel, Auslegware, Bilder, Tapeten) oder die Wohngebäudeversicherung – für Schäden an fest verbauten Bestandteilen und dem Gebäude selbst (z.B. Fußboden, Mauerwerk). Ein „bestimmungswidriger Austritt“ von Leitungswasser liegt beispielweise dann vor, wenn das Abwasser der Waschmaschine nicht oder nicht vollständig ins Abwasserrohr fließt. Das wäre ein Versicherungsfall. Entsteht ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden durch einen Wasserschaden des Nachbarn, ist dessen private Haftpflichtversicherung für die Regulierung zuständig.
Elementarbaustein prüfen
Wichtig zu wissen: Liegt die Ursache für einen Wasserschäden in starken Regenfällen oder Unwetter begründet, dann ist eine entstandene Überschwemmung ein Fall für die Elementarschadenversicherung, die als Baustein in einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ergänzt werden kann. Der Elementarschadenbaustein beinhaltet auch weitere Naturgefahren (Erdbeben, Lawinen, Schneedruck etc.).
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Im Zuge der Vermittlung bietet die anders-die Makler UG (haftungsbeschränkt) eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem.
Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.
Der Vermittler wird unabhängig tätig.
Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.